Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Waren (Müritz)-Information für das Vermittlungsgeschäft

Die Waren (Müritz) Kur- und Tourismus GmbH (nachfolgend Vertriebspartner) vermittelt als Reservierungsstelle Hotelzimmer, Ferienunterkünfte und sonstige touristische Leistungen entsprechend des aktuellen Buchungsangebotes. Zwischen dem Gast und dem Vertriebspartner wird ein Reise- vermittlungsvertrag (nachfolgend Buchungsbestätigung) abgeschlossen; weitergehende vertragliche Beziehungen entstehen ausschließlich direkt zwischen dem Vermieter (nachfolgend Leistungsträger) und dem Gast.
Für die Buchungen und die Abwicklung der vorhandenen Reiseangebote gelten die nachfolgenden Reservierungs- und Vermittlungsbedingungen:

1. Leistung
Die angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenkosten ein, soweit in den Unterlagen keine anderslautenden Angaben enthalten sind. Die Preise gelten, wenn nicht anders angegeben, jeweils pro Zimmer (bei Hotels, Pensionen), bei Ferienwohnungen, Ferienhäusern pro Objekt. Bei der Buchungs- bestätigung wird immer von Personen ausgegangen, nur in Ausnahmefällen (je nach Angebot der Vermieter) wird unterschieden in Erwachsene, Kinder, Babys. Kurtaxe – Angaben sind im Preis nicht enthalten und werden entsprechend der aktuellen Kursatzung der Stadt Waren (Müritz) separat durch den Leistungsträger erhoben.

2. Anmeldungen/Zahlung
Der Gast gibt mit der schriftlichen Bestätigung seines Buchungswunsches ein verbindliches Angebot ab. Grundlage dafür sind die Leistungsbeschreibung und die ergänzenden Informationen laut Angebot des Vertriebspartners, soweit diese dem Gast vorliegen. Vom  Vertriebspartner erhält der Gast die Buchungsbestätigung einschließlich der Geschäftsbedingungen.
Der Beherbergungsvertrag kommt zwischen dem Gast und dem Leistungsträger mit Erhalt der Buchungsbestätigung zustande.
Mit dem Erhalt der Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung des Gastes von 50,00 Euro an den Leistungsträger fällig. Die Bezahlung des restlichen Mietpreises erfolgt in der Regel 7 Tage vor Anreise auf das angegebene Bankkonto des Leistungsträgers (siehe  Buchungsbestätigung). Individuelle Absprachen mit dem Leistungsträger sind möglich. Ist kein Bankkonto angegeben, entfällt die o.g. Anzahlung. Die Bezahlung des vollständigen Mietpreises obliegt dann dem Leistungsträger.
Die Mitnahme von Tieren ist nur mit vorheriger Zustimmung des Gastgebers erlaubt. Liegt keine Bestätigung vor, kann der Leistungsträger von seinem Recht Gebrauch machen und sofort von der Buchung zurücktreten.

3. Rücktritt/Umbuchung
Der Gast kann von der verbindlichen Buchung vor der Abreise zurücktreten oder eine gebuchte Leistung nicht in Anspruch nehmen. In diesen Fällen hat der Leistungsträger grundsätzlich einen gesetzlichen Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Vergütung unter Abzug des Wertes etwa ersparter Aufwendungen und Abrechnung einer anderweitig erlangten Leistung. Als handelsüblich anerkannte Stornopauschalen sind
bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20 %,
bis zum 7. Tag vor Reiseantritt 50 %,
bis zum Anreisetag 80 %
des Preises, mindestens aber die geleistete Anzahlung in Höhe von 50,00 Euro, zu zahlen.
In allen Fällen steht dem Gast das Recht zu, einen etwa geringeren Schaden nachzuweisen.
Der Vertriebspartner empfiehlt den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung. Umbuchungen auf eine andere Leistung oder einen anderen Reisetermin können grundsätzlich nur nach Rücktritt als Neuanmeldung erfolgen. Die Rücktrittserklärung ist aus buchungstechnischen Gründen an den Vertriebspartner zu richten und sollte möglichst schriftlich erfolgen. Punkt 3 tritt außer Kraft, wenn vom Leistungsträger (z.B. Hotel, Pension) dem Gast eigene AGB`s zugeschickt werden.

4. Haftung
Da der Vertriebspartner lediglich Buchungen vermittelt, haftet er nur für eigene Fehler bei der Vermittlung. Für die Erbringung der vermittelten Leistung des Leistungsträgers haftet dieser eigenverantwortlich. Etwaige Ansprüche sind auch diesem gegenüber geltend zu machen.

5. Mitwirkungspflichten
Soweit bei der Erbringung der vermittelten Leistungen nicht erhebliche Störungen auftreten, ist der Gast verpflichtet, diese unverzüglich dem Leistungsträger anzuzeigen, um diesem die Möglichkeit der Nachbesserung zu geben. Mängelanzeigen und Abhilfeverlangen sind daher stets an den Leistungsträger zu richten. Für den Fall der Nichtabhilfe können Sie selbstverständlich den Vertriebspartner verständigen.

6. Gerichtsstand/Erfüllungsort
Erfüllungsort für Leistungen des Vertriebspartners ist dessen Geschäftssitz.
Gerichtsstand für kaufmännische Parteien, Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder Personen, bei denen nach Abschluss des Vertrages ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Geschäftssitz des Vertriebspartners. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen.

Stand: AGB WMI November 2016

Allgemeine Geschäftsbedingungen Vermietung