Vermieter-Informationen

Wichtige Informationen finden Sie hier zum Nachlesen.

27.04.2023

Die Hauptsaison beginnt ab dem 01.05. wieder auf ein Neues. Unser Haus des Gastes mit Tourist-Information hat ab Montag wieder täglich, 7 Tage die Woche, durchgehend von 9-18 Uhr geöffnet. Unsere Stadtführungen finden dann auch wieder tgl. statt um 11 Uhr.

NEUES ANGEBOT:

Stadt-Rad-Tour "von Fontane und der Eisenbahn – geführte Tour auf den Spuren der Warener Geschichte im 19. und 20. Jahrhundert":

Termine 7. Juni, 14. Juni, 28. Juni 2023 12. Juli, 19. Juli, 26. Juli 2023 • Zeit, Strecke 10 – 12 Uhr, ca. 10 km • Anmeldung, Tickets, Start Waren (Müritz)-Information • Teilnehmer mind. 6, max. 15 Personen • Preise Erwachsene 12 € / 11 €* Kinder 7–15 Jahre 6 € / 5 €* *mit Gästekarte

24.02.2023

Die neue Kurabgabensatzung wurde veröffentlicht. Ebenso eine Handreichung mit häufig gestellten Fragen. Sie finden Sie im Downloadbereich.

02.02.2023

Informationsveranstaltung für Gastgeber*innen der Stadt Waren (Müritz) zu den wesentlichen Änderungen der Kurabgabensatzung:

27.02.2023, um 18 Uhr im Bürgersaal Waren (Müritz), Zum Amtsbrink 9

31.01.2023

Die Stadt Waren (Müritz), Stadtverwaltung plant eine Änderung der Kurabgabensatzung voraussichtlich ab dem 2. Quartal 2023. Der Kurabgabebetrag wird voraussichtlich geändert. Detaillierte Information werden nach Beschluss durch die Stadt Waren (Müritz) bekannt gegeben.

22.12.2022

Umfrage des Deutschen Tourismusverbandes für Gastgeber*innen:

Wir bitten Sie um Ihre Teilnahme an der Vermieterumfrage, um ein möglichst großes Stimmungsbild erhalten zu können: www.surveymonkey.de/r/vermieterumfrage2022

Die Umfrage läuft noch bis 10. Januar und dauert max. 15 Minuten.

20.10.2022

Die Waren (M.)-Information verfügt jetzt über 3 Ladestationen in Form von Münzschließfächern für abnehmbare Fahrradakkus. Diese befinden sich auf dem Hof des Haus des Gastes.

Das neue Müritz plus Gastgeberverzeichnis für 2023 und die Herbst-Winter-Angebote MV sind ab sofort in der Information erhältlich.

09.09.2022

Die Buchungen für 2023 laufen bereits auf Hochtouren. Wir bitten alle Vermieter*innen angedachte Preisänderungen schnellstmöglich mitzuteilen. Auch Belegungen sollten aktuell gemeldet sein, auch für die nächsten Jahre. ;) Preisänderungen in Print-Medien wie Gastgeberverzeichnis, Urlauberzeitschrift etc. werden nicht gleichzeitig im Buchungssystem berücksichtigt.

Ab 07.10.22 finden unsere abendlichen Stadtführungen statt: immer freitags, 18:00 Uhr, ab Haus des Gastes, ca. 1 Stunde. Karten erhalten Sie in der Waren (Müritz)-Information: Erwachsene 11,00 Euro; Erwachsene mit Gästekarte 10,00 Euro; Kinder bis 14 Jahre 4,00 Euro; inklusive Heißgetränk. Eine Anmeldung ist empflehlenswert, da die Teilnehmerzahl begrenzt ist.

26.07.2022

Ihre Gäste 2022:
Wir hoffen, dass die Erwartungen erfüllt werden konnten
und Ihre Gäste eine gute Zeit in unserer Region hatten. Die Zufriedenheit ist unser aller größtes Anliegen.
Und deshalb sind die Eindrücke der Gäste entscheidend für die zukünftige Gestaltung unseres Tourismusangebots. Wir würden uns freuen, wenn Sie als Gastgeber Ihre Gäste auf die Gästebefragung 2022 aufmerksam machen würden. Zu finden ist die Befragung unter:
https://www.waren-tourismus.de/news/gaestebefragung-mecklenburg-vorpommern

Vielen Dank!

03.06.2022

Kein 9€ Ticket gültig bei folgenden Buslinien in der Seenplatte:

-       City Linie Waren (M.)

-       Kleiner Stadtverkehr Röbel/Müritz

-       Plauer Rundbus

-       Kleinseenbus Mirow

-       Fleesensee-Shuttle

-       Linie 9+10 Müritz Nationalpark

13.05.2022

Die Waren (Müritz)-Information hat täglich von 09-18 Uhr geöffnet. Die öffentliche Stadtführung ist täglich 11 Uhr und Treffpunkt ist das Haus des Gastes. Karten erhalten Ihre Gäste in der Information. Kurabgabepflichtige Ferienunterkünfte: bitte teilen Sie bei Anreise die Gästekarte mit Gästepass an Ihre Gäste aus. Diese erhalten Sie in der Stadtverwaltung.

Das Gastgeberverzeichnis Müritz plus 2023 ist in der Vorbereitung. Unterlagen für eine Anzeigenschaltung erhalten Sie in der Tourist-Information.

15.03.2022

Der Fahrplan "Müritz rundum" ist bereits online erhältlich unter www.waren-tourismus.de/erlebnis/verkehr

Wir beginnen wieder mit der Sterne-Klassifizierung im Rahmen der Vorgaben des Deutschen Tourismusverbandes. Greifen auch Sie nach den Sternen und bieten Ihren Gästen ein sicheres und vertrauenswürdiges Gütesiegel für mehr Transparenz, Qualität und somit mehr Buchungen. Sprechen Sie uns gerne an.

13.01.2021

Die Buchungskalender werden ab 2023 zu den derzeit bekannten Konditionen freigeschaltet. Bereits vorhandene Belegungen, Preisänderungen etc. melden Sie bitte per E-Mail oder Anruf bei uns an. Sollte die Freischaltung nicht gewünscht sein, geben Sie uns kurz Bescheid. Bitte beachten Sie Preisänderung auch für das jetztige Jahr immer schriftlich oder per E-Mail bei uns zu melden. Anzeigen auf anderen Portalen oder Anzeigen in Katalogen werden nicht berücksichtigt. Viele Dank.

03.01.2021

Systemerneuerung/Gebühren:

Auf den Buchungsdokumenten für Sie als Gastgeber und für den Gast selbst erscheint zukünftig eine Vermittlungs- und Buchungsgebühr. Pro Buchung werden dem Gast diese Gebühren berechnet und er bezahlt sie mit dem Mietpreis in der Unterkunft bzw. an den Gastgeber. Für den Gastgeber ist diese Gebühr ein durchlaufender Posten und wird durch den monatlichen Provisionsbescheid von der Kur- und Tourismus GmbH eingezogen. Wir gleichen uns damit den anderen Vermittlern und Portalen am Markt an.

27.12.2021

Diese Corona-Regeln gelten aktuell in MV (Stand 23.12.21)

Die Übersicht der geltenden Maßnahmen können Sie hier herunterladen.

Die Corona-Ampel steht in MV bereits drei Tage in Folge auf Stufe 4 (rot). Folgende zusätzliche Schutzmaßnahmen gelten ab dem 24. Dezember in MV:

Kontaktbeschränkungen in der Stufe 4 (rot):

  • Private Zusammenkünfte, an denen mindestens eine ungeimpfte Person teilnimmt, können nur mit dem eigenen Haushalt und zwei Personen aus einem weiteren Haushalt stattfinden. Mit anderen Worten: Sobald eine ungeimpfte Personen an dem Treffen teilnimmt, gelten die Kontaktbeschränkungen.
  • Privaten Zusammenkünften, an denen ausschließlich Geimpfte und Genesene teilnehmen, können  mit maximal 10 Personen

    stattfinden.

Bei den Kontaktbeschränkungen sind folgende Ausnahmeregelungen zu beachten:

  • Dazugehörige Kinder bis 14 Jahre und notwendige Betreuungspersonen von Menschen mit Behinderungen werden nicht mitgerechnet.
  • Bestimmte Personengruppen werden den Geimpften/Genesenen trotz fehlender Impfung bei den Kontaktbeschränkungen gleichgestellt:
    • Kinder unter 7 Jahren.
    • Kinder zwischen dem 7. und 12. Lebensjahr, bei Vorlage eines negativen Coronatests.
    • Jugendliche zwischen dem 12. und 18. Lebensjahr und Schwangere bei Vorlage eines negativen Coronatest. (bis 30.04.2022)
    • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, bei Vorlage eines negativen Coronatests.
  • Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und Lebensgefährten, die nicht gemeinsam in einem Haushalt leben, gelten als ein Hausstand.

2G-plus-Regel in Innenbereichen

In den Innenbereichen gelten weiter die 2G-plus-Regeln. Das heißt: Zugang haben nur Geimpfte und Genesene. Sie müssen zudem einen tagesaktuellen negativen Coronatest vorlegen. 

Die 2G-plus-Regel gilt:

  • in den Innenbereichen der Gastronomie
  • auf Messen
  • im Tourismus: Hier ist ein Test bei Anreise sowie nach jeweils drei weiteren Tagen während des Aufenthalts erforderlich. Bei einer Übernachtung im Ferienhaus bzw. einer Ferienwohnung ohne Gemeinschafts­einrichtungen genügt ein Anreisetest. Ausnahmen von der 2G-plus-Regel gibt es für berufliche bedingte, medizinisch oder zwingend sozialethisch erforderliche Aufenthalte. In diesen Ausnahmefällen können ungeimpfte Gäste beherbergt werden. Diese müssen sich dann allerdings täglich testen lassen, wenn sie in einem Hotel übernachten. Bei Beherbergungen in einer Ferienwohnung oder in einem Ferienhaus ist dann alle drei Tage ein Test nötig.
  • bei der Inanspruchnahme von körpernahen Dienstleitungen (z.B. Kosmetik- oder Tattoostudio). Ausgenommen sind hier der Friseurbesuch und medizinisch oder pflegerisch notwendige Behandlungen (für diese Bereiche gilt 3G-Regel).
  • in den Innenbereichen von Fahrschulen, Flugschulen, technischen Prüfstellen, Jagdschulen, Angelschulen, Reitschule und ähnliche Einrichtungen,
  • in den Innebereichen von Musik- und Jugendkunstschulen,
  • beim vereinsbasiertem Sport und im Fitnessstudios,
  • Die Testerfordernis entfällt 14 Tage nach der Boosterimpfung. Eine Ausnahme von der dieser Regelung besteht für den Zutritt in medizinische und pflegerische Einrichtungen, also zum Beispiel bei Besuchen in Altenheimen oder Krankenhäusern. 

2G im Einzelhandel

Nach den Beschlüssen von Bund und Ländern gilt in Teilen des Einzelhandels die 2G-Regel. Das bedeutet: Nur noch Geimpfte und Genesene dürfen dort einkaufen. Ausgenommen sind der Einzelhandel mit dem überwiegenden Sortiment für Lebensmittel, Bücher oder Zeitungen, Weihnachtsbäume, Blumenläden, Bau- oder Gartenbaumärkte, Wochenmärkte für Lebensmittel, Direktvermarkter von Lebensmitteln, Abhol- oder Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte sowie der Großhandel. Die 2G-Regel gilt aber beispielsweise in Bekleidungsgeschäften oder im Elektronikmarkt.

3G gilt in folgenden Bereichen

  • Friseur
  • Heilmittelbetriebe
  • öffentliche Verkehrsmittel
  • religiöse Zusammenkünfte

Ausgenommen von der 2G bzw. der 2G-Plus-Regel sind ungeimpfte Menschen in folgenden Ausnahmefällen:

  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, wenn sie einen negativen tagesaktuellen Test vorlegen können.
  • für eine Übergangszeit bis Ende April 2022 auch Schwangere. Auch sie müssen tagesaktuell negativ getestet sein.
  • Kinder, die noch nicht 7 Jahre alt sind (sie sind von der Testpflicht befreit)
  • bei Schülerinnen und Schülern genügt ab sofort grundsätzlich der Schülerausweis als Testzertifikat (außer in den Ferien). Damit können alle Schülerinnen und Schüler u.a. mit ins Restaurant kommen, am Vereinssport teilnehmen oder auf den Weihnachtsmarkt gehen. Beachten Sie, dass Einrichtungen in Ausnahmefällen strengere Vorschriften haben können und auch zusätzlich ein Testzertifikat der Schule fordern können.
  • 7 bis 12-Jährige und Jugendliche, die 12 Jahre und 3 Monate alt sind, sind von der Testpflicht befreit, wenn sie einen tagesaktuellen Testnachweis vorlegen.
  • damit können alle Schülerinnen und Schüler u.a. mit ins Restaurant kommen, am Vereinssport teilnehmen oder auf den Weihnachtsmarkt gehen
  • Die Testerfordernis entfällt 14 Tage nach der Boosterimpfung. Eine Ausnahme von dieser Regelung besteht für den Zutritt in medizinische und pflegerische Einrichtungen, beispielsweise beim Besuch von Alten- und Pflegeheimen.

Zusätzliche Maßnahmen in der Stufe Rot:

  • Alle Veranstaltungen müssen abgesagt werden. Veranstaltungen im Profisport finden ohne Zuschauerinnen und Zuschauer statt.
  • Ab dem 27. Dezember werden ab der Stufe 4 (rot) zusätzlich Schutzmaßnahmen in Kraft gesetzt. In diesem Fall kommt es im Kultur- und Freizeiteinrichtungen zu Schließungen. Davon erfasst sind:
    • Kinos, Theater, Konzert- und Opernhäuser
    • Chöre und Musikensembles
    • Freizeitparks, Indoor-Spielplätze
    • Zirkusse
    • Innenbereiche von Zoos, Tierparks, botanische Gärtner (in den Außenbereichen gilt 2G)
    • Innenbereiche von Museen und Ausstellungen (in den Außenbereichen gilt 2G)
    • Volksfeste, Spezialmärkte
    • Schwimm- und Spaßbäder (außer Schwimmkurse, Schwimmunterricht, vereinbasierter Sport in geschlossenen Übungsgruppen, Nutzung interner Anlagen durch Gäste von Beherbergungsbetrieben)
    • Tanzschulen
    • Innenbereiche tourismusaffiner Dienstleistungen
    • soziokulturelle Zentren
    • In der Gastronomie dürfen keine Feiern mehr als geschlossene Gesellschaft stattfinden.
    • In den Landkreisen Vorpommern-Rügen, Vorpommern-Greifswald, Landkreis Rostock und Mecklenburgische Seenplatte sowie in der Hansestadt Rostock gelten die zusätzlichen Schutzmaßnahmen bereits heute, da die Kreise sich schon seit einiger Zeit dauerhaft in der Rot Plus befinden.

 

25.11.2021

Ab 25. November 2021 gelten im Land die folgenden Schutzmaßnahmen:

Stufe „grün“:

Zeigt die Corona-Ampel auf „grün“, so gibt es nur wenige Corona-Schutzmaßnahmen, wie zum Beispiel die Maskenpflicht beim Einkaufen. Beim Zugang zu Innenbereichen, zum Beispiel für den Theaterbesuch oder den Besuch eines Fitnessstudios, gilt die 3G-Regel. Das bedeutet: Zugang haben Geimpfte, Genesene und tagesaktuell Getestete.

Stufe „gelb“:

Erreicht ein Landkreis, eine kreisfreie Stadt oder das gesamte Land drei Tage hintereinander die Warnstufe „gelb“ auf der Corona-Ampel des Landes, gilt künftig ab dem übernächsten Tag in Innenbereichen die 2G-Regel. Das heißt: Nur Geimpfte und Genese können diese Angebote nutzen.

Das gilt in folgenden Bereichen:

  • in den Innenbereichen der Gastronomie

  • bei Veranstaltungen und Feiern (auch bei privaten Feiern außerhalb der eigenen Häuslichkeit)

  • auf Messen

  • in Kultur- und Freizeiteinrichtungen (im Theater, im Kino, bei Konzerten, in kulturellen Ausstellungen und Museen, bei Zusammentreffen von Chören und Musikensembles, in den Innenbereichen von Freizeitparks, Zoos, Tier- und Vogelparks und botanischen Gärten, auf Innenspielplätzen und bei anderen Freizeitaktivitäten im Innenbereich, in Schwimm- und Spaßbädern, in Fitnessstudios, in Tanzschulen, in Spielbanken und Spielhallen, in soziokulturellen Zentren)

  • im Erwachsenensport: im Amateursport (für Zuschauerinnen und Zuschauer und Sportlerinnen und Sportler) und Profisport (Zuschauerinnen und Zuschauer),

  • in Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen und anderen touristischen Betrieben. Ausnahmen gibt es für berufliche bedingte, medizinisch oder zwingend sozialethisch erforderliche Aufenthalte. In diesen Ausnahmefällen reicht ausnahmsweise weiter ein Test bei Anreise sowie nach jeweils drei weiteren Tagen während des Aufenthalts aus.

  • bei der Inanspruchnahme von körpernahen Dienstleitungen (z.B. Kosmetik- oder Tattoostudio). Ausgenommen sind hier der Friseurbesuch und medizinisch oder pflegerisch notwendige Behandlungen.

Ausgenommen von der 2G-Regel sind:

  • Kinder, die noch nicht 7 Jahre alt sind

  • Kinder von 7 bis 11 Jahren, wenn sie einen negativen tagesaktuellen Test vorlegen.

  • für eine Übergangszeit bei zum 31.12.21 auch für Jugendliche von 12 bis 17 Jahren. Auch sie müssen einen tagesaktuellen negativen Test vorlegen.

  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, wenn sie einen negativen tagesaktuellen Test vorlegen können.

  • für eine Übergangszeit bis zum 31.12.21 auch Schwangere. Auch sie müssen negativ getestet sein.

Ab Stufe „gelb“ gilt bei Veranstaltungen in Innenbereichen die Maskenpflicht. Sie darf also auch am Platz nicht abgenommen werden.

Außerdem dürfen Veranstaltungen in Innenbereichen nur noch mit 50% der Sitzplatzkapazität und maximal 1.250 Teilnehmerinnen und Teilnehmern stattfinden.

Besonders große Ansteckungsgefahren bestehen dort, wo Abstände nicht eingehalten werden. Deshalb gilt in Clubs, Discos und bei anderen Tanzveranstaltungen die 2G-Plus-Regel. Das heißt: Zutritt haben nur Geimpfte und Genesene. Sie müssen am Eingang einen tagesaktuellen Test vorlegen.

Bei Veranstaltungen im Außenbereich, also zum Beispiel in Fußballstadien, gilt ab Stufe „gelb“ künftig die 2G-Regel. Außerdem müssen die Kapazitäten auf 50% der zu vergebenden Plätze beschränkt werden.

Stufe „orange“

Erreicht ein Landkreis, eine kreisfreie Stadt oder das gesamte Land die Warnstufe „orange“, werden die Schutzmaßnahmen weiter verschärft.

Überall, wo bis dahin die 2G-Regel galt, gilt dann 2G plus. Das bedeutet: Zugang haben nur Geimpfte und Genesene. Sie müssen zusätzlich einen tagesaktuellen Test vorlegen, um die Einrichtung nutzen zu können.

Das gilt also vor allem in Innenbereichen (Gastronomie, Veranstaltungen und Feiern, Messen, Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Erwachsenensport, touristische Betriebe, körpernahe Dienstleistungen mit Ausnahme Friseur) mit den schon genannten Ausnahmeregelungen.

Auch bei Sport- und anderen Außenveranstaltungen gilt ab Stufe „orange“ die 2G-plus-Regel. Das bedeutet zum Beispiel: Besucherinnen und Besucher können ins Stadion, wenn Sie geimpft oder genesen sind und einen tagesaktuellen Test mitbringen. Auch hier gelten die bekannten Ausnahmen.

Aufgrund der erhöhten Ansteckungsgefahren können ab Stufe „orangekeine Tanzveranstaltungen in Clubs, Discos und anderen Orten stattfinden.

Auf Weihnachtsmärkten gilt ab Stufe „orange“ die „2G-Regel“. Das bedeutet: Weihnachtsmärkte dürfen dann nur noch von Geimpften und Genesenen besucht werden. Dabei gelten die bereits geschilderten Ausnahmen, zum Beispiel für Kinder, Schwangere oder Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.

Stufe „rot“:

Ab der Stufe „rot“ treten zusätzlich den in Stufe „orange“ geltenden Regeln weitere Schutzmaßnahmen in Kraft.

Kontaktbeschränkungen: Private Treffen sind dann nur noch mit maximal 5 Personen aus bis zu 2 Haushalten in Innenbereichen bzw. 10 Personen unabhängig von der Anzahl der Haushalte in Außenbereichen möglich. Geimpfte und Genesene werden nicht mitgerechnet. Gleiches gilt für Kinder unter 14 Jahren.

Einschränkungen im Einzelhandel: In Teilen des Einzelhandels gilt dann die 2G-Regel. Das bedeutet: Nur noch Geimpfte und Genesene dürfen dort einkaufen. Ausgenommen sind der Einzelhandel mit dem überwiegenden Sortiment für Lebensmittel, Bücher oder Zeitungen, Weihnachtsbäume, Blumenläden, Bau- oder Gartenbaumärkte, Wochenmärkte für Lebensmittel, Direktvermarkter von Lebensmitteln, Abhol- oder Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte sowie der Großhandel.

Bei Veranstaltungen im Innenbereich gilt weiterhin die 2Gplus-Regel. Allerdings dürfen bei Stufe „rot“ nur noch 30 Prozent der Sitzplätze vergeben werden.

Auch bei Sportveranstaltungen und anderen Außenveranstaltungen gilt die 2G-plus-Regel. Auch dort dürfen maximal 30 Prozent der Plätze vergeben werden – wenn die Kapazität ausreicht bis zu einer Obergrenze von 7.250 Zuschauerinnen und Zuschauern.

Ebenso gilt auf Weihnachtsmärkten und ähnlichen Märkten bei Stufe „rot“ die 2G-Plus-Regel. Besucherinnen und Besucher müssen geimpft oder genesen sein und einen tagesaktuellen Test vorlegen.

Außerdem gibt es ab Stufe „rot“ auch Einschränkungen im Kinder- und Jugendsport, in Jugendkunst- und Jugendmusikschulen. Dort gilt dann die 2G-Regel.

Weitere Schutzmaßnahmen:

Die neue Landesverordnung wird auch eine Passage enthalten, nach der bei dauerhafter Gefahr einer Überlastung des Gesundheitssystems (mindestens 7 Tage Ampelstufe „rot“) auch Schließungen möglich sind. Dies gilt insbesondere für Innenbereiche. Möglich wäre eine Schließung des Kultur- und Freizeitbereichs, der Gastronomie sowie die Absage von Veranstaltungen. Der Profisport würde dann wieder ohne Zuschauer stattfinden.

Die Landesregierung setzt mit ihren Beschlüssen die Ergebnisse des Bund-Länder-Gipfels aus der vergangenen Woche um. So gelten künftig bei der Hospitalisierung die neuen Stufen 0 bis 3 (grün), mehr als 3 bis 6 (gelb), mehr als 6 bis 9 (orange) und 9+ (rot).

24.11.2021

Um die Corona-Lage wieder in den Griff zu bekommen, hat die Landesregierung neue Maßnahmen beschlossen. Sie treten am Donnerstag dieser Woche in Kraft und bringen Einschränkungen für Ungeimpfte, aber auch eine Testpflicht für Geimpfte und Genesene in vielen Bereichen. Die Regeln werden im Zusammenhang mit der Corona-Ampel (https://www.mv-corona.de/) verschärft. Die neue Corona-Warnampel sieht vor, dass ab Donnerstag in ganz Mecklenburg-Vorpommern die “2G-Plus-Regel” in Innenbereichen gilt. Das bedeutet: Nur Geimpfte und Genesene mit einem tagesaktuellen negativen Corona-Test haben Zutritt zu Restaurants, Messen, Theatern, Kinos, Schwimmhallen, Fitnessstudios, Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen.

08.10.2021

Aufgrund jüngster Nachfragen zu den Provisionsabrechnungen bezüglich der Drittportale: Alle Online-Buchbaren Quartiere sind über unser Buchungssystem auch auf Drittportalen freigeschaltet. Dieser Pool an Drittportalen kann sich im Provisionssatz ändern und stellt für den Vermieter einen Durchlaufposten da. Eine Einsicht der aktuellen Provisionssätze kann jederzeit bei uns angefragt werden. An der Darstellung auf der Abrechnung wird derzeit gearbeitet, um dies übersichtlicher zu gestalten.

01.10.2021

Der Deutsche Tourismusverband wird in Bezug auf die Klassifizierung von Privatquartieren einen Relaunche durchführen, der 2022 in Kraft tritt. Die Kriterien der Sternebewertung und auch die Kosten werden überarbeitet und verändert. Es ist möglich eine Neubewertung mit Gültigkeit für die nächsten 3 Jahre noch dieses Jahr zu den alten Bedingungen durchführen zu lassen. Wenden Sie sich diesbezüglich gerne an uns. Wir beraten und informieren Sie dazu gerne.

16.08.2021

Aufgrund der jüngsten Ereignisse weisen wir alle "online buchbaren" Quartiere, die sich durch uns auch auf weiteren Drittportalen vermarkten lassen, darauf hin, dass Buchungen nach Abreisetag der gebuchten Leistung nicht mehr zu stornieren sind. Die Abrechnung erfolgt unmittelbar nach dem Abreisetag durch die Portale und somit werden alle fälligen Provisionen in Rechnung gestellt.  Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne telefonisch an unsere Mitarbeiter der Zimmervermittlung.

25.7.2021

Das Gastgeberverzeichnis Müritz plus 2022 ist in der Fertigstellung. Sichern Sie sich jetzt noch schnell einen Anzeigenplatz für Ihr Ferienquartier für 2022 im beliebten Unterkunftskataloge. Unterlagen erhalten Sie unter Tel. 03991-747790.

25.06.2021

Die Corona-Regeln in Mecklenburg-Vorpommern werden von heute an weiter gelockert. Wer in den Innenräumen von Restaurants, Bars oder Cafés speisen oder trinken will, muss keinen negativen Coronatest mehr vorweisen. Auch beim Friseur, im Kosmetikstudio oder im Tattoostudio sowie in Museen und Galerien sind die Kunden von der Testpflicht befreit. Auch Kinobesuche ohne negativen Test sind wieder möglich. Das Kino in Waren (Müritz) öffnet am 01.07.21. Eine Testpflicht besteht aber weiterhin für Touristen bei der Anreise nach Mecklenburg-Vorpommern, es sei denn, sie sind seit mindestens 14 Tagen komplett geimpft oder von einer Covid-Erkrankung genesen.

23.06.2021

Ab Freitag dem 25.06. wird die Testpflicht für die Innenbereiche ausgesetzt. Die Innengastronomie, Museen und Veranstaltungen, auch Friseur und Fitnesseinrichtungen können ohne Test besucht werden. Benötigt wird ein Test nur noch bei der Anreise, in Clubs und Diskotheken oder bei größeren Veranstaltungen. Eine Maskenpflicht für innen bleibt vorläufig bestehen. Es wird einen aktualisierten Ampel-Erlass geben, der künftig die erforderlichen Maßnahmen anhand der Inzidenz-Zahlen regelt. Mehr Info unter https://www.regierung-mv.de/corona/Corona-Lage/

14.06.2021

Die Arbeit am neuen Katalog "Müritzplus 2022" wurde aufgenommen. Alle erforderlichen Unterlagen dazu erhalten Sie auf Wunsch unter 03991-747790. Anzeigen können ab 75,00 Euro geschaltet werden.

09.06.2021

Folgende Öffnungen sind landesweit ab Freitag, dem 11. Juni, geplant:

  • Kontaktbeschränkungen: Aufhebung der strikten Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum. Empfehlung, die Zahl der Kontakte möglichst gering und den Personenkreis konstant zu halten. Weiterhin verboten sind Gruppenfeiern in der Öffentlichkeit, also zum Beispiel in Parks oder am Seeufer.
  • Private Feiern: Private Zusammenkünfte sind künftig in Gaststätten (im abgetrennten Bereich) mit bis zu 100 Personen möglich, im privaten Bereich mit bis zu 30 Personen. Vollständig geimpfte und genesene Personen zählen jeweils nicht mit.
  • Tanzen: Im Rahmen von privaten Zusammenkünften in Gaststätten künftig ausdrücklich erlaubt. Weiterhin nicht möglich sind Tanzveranstaltungen in Clubs, Diskotheken oder anderen gastronomischen Einrichtungen.
  • Öffnung von Hallen- und Spaßbädern und Saunen für die Allgemeinheit sowie in Hotels mit Testpflicht
  • Öffnung von Indoor-Spielplätzen und ähnlichen Indoor-Freizeiteinrichtungen mit Testpflicht
  • Öffnung der Zirkusse
  • Öffnung der Kinos mit Sitzabstand, Personenbegrenzung und Testpflicht
  • Zulassung des Trainings-, Spiel- und Wettkampfbetriebs im Freizeit-, Breiten- und Leistungssport in allen Sportarten - auch mit Zuschauenden
  • Öffnung von Spezialmärkten und Jahrmärkten ohne Volksfest­charakter (z. B. Flohmärkte, Handwerkermärkte)
  • Zulassung von Auftritten von Chören und Musikensembles
  • Zulassung von Messen
  • Hochzeiten/Trauerfeiern/Beisetzungen: Erhöhung der Personenzahlen bei Trauungen und Trauerfeiern auf bis zu 50 Personen in geschlossenen Räumen und bei Trauungen und Beisetzungen im Freien auf 100 Personen
  • Demonstrationen: Erhöhung der Personenzahl auf 400 unter freiem Himmel und 200 in geschlossenen Räumen (mit Ausnahmegenehmigung jeweils höhere Personenzahl)
  • Gruppenangebote (z. B. in Musikschulen, in der Jugendarbeit, beim Sport, bei Chören): Erhöhung der Gruppengrößen auf 30 Personen im Innenbereich und 50 Personen im Außenbereich
  • Veranstaltungen: Erhöhung der Personenzahlen auf 600 Personen im Freien und 200 im Innenbereich – jeweils mit Sitzplatz, im Innenbereich zusätzlich mit Maske und Test

Kleinere Veranstaltungen: Bis 250 Personen im Außenbereich auch ohne Sitzplatzpflicht, aber mit Maskenpflicht, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten wird

Größere Veranstaltungen: Veranstaltungen im Innenbereich (nur Sitzplätze) bis max. 1.250 Personen und im Außenbereich bis 2.500 Personen mit Ausnahmegenehmigung durch das zuständige Gesundheitsamt

  • Wegfall der Maskenpflicht: in der Schule (im Unterricht) und im Hort bereits ab 9. Juni, bei Veranstaltungen im Freien am Sitzplatz mit Abstand
  • Wegfall des Testerfordernisses: bei Veranstaltungen im Freien

Es liegt Stand 09.06.2021 noch keine Verordnung vor. Quelle: tourismus.mv

04.06.2021

Stadtführungen sind wieder täglich 11 Uhr ab Haus des Gastes. Eine Anmeldung wäre empfehlenswert, da wir eine begrenzte Teilnehmerzahl halten müssen.

01.06.2021

Kurzfristig wird es heute im Laufe des Tages eine Anpassung der Corona-Landesverordnung MV in Bezug auf die Testpflicht für Gäste geben. Teilweise aufgehoben wird ab sofort die Testpflicht für alle 3 Tage während des Aufenthalts. Diese gilt ab sofort nur noch für Beherbergungseinrichtungen mit Gemeinschaftsräumen (innen), in denen Gäste z. B. das Frühstück gemeinschaftlich einnehmen. Für Einzelunterkünfte bzw. Selbstversorger (FeWo, FH, Hausboot) enfällt die Vorgabe ab sofort.

Ihre Gäste (ab 6 Jahre) benötigen dann weiterhin nur einen aktuellen Test (max. 24h alt) bei Anreise, im Restaurant (innen) oder beim Besuch des Museums.

29.05.2021

Wir sind bis 31.05.2021 täglich von 9:00 bis 17:30 Uhr für Sie da. Ab dem 01.06.2021 wieder wie gehabt täglich von 09:00 bis 18:00 Uhr.

25.05.2021

Laut Medienberichten sollen Hotels und Pensionen in Mecklenburg-Vorpommern nun doch im Mai wieder öffnen dürfen.
“Gesundheits- und Wirtschaftsminister Harry Glawe und ich schlagen gemeinsam vor, dass wir den ersten Schritt, also die Beherbergung von Gästen aus MV, bereits zum 28. Mai umsetzen”, sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig der Ostsee-Zeitung.

Wie im Vorjahr sollen dann eine Woche später auch Gäste aus anderen Bundesländern wieder Urlaub in MV machen dürfen.

Eine Verordnung liegt zu dieser Bekanntgabe Stand 25.05.21 noch nicht vor.

25.05.2021

Unsere Tourist-Information öffnet wieder Ihre Türen. Die Räumlichkeiten sind von Montag bis Freitag für Sie geöffnet (ohne Termin, ohne Test, mit Maske und Sicherheitsabstand).

17.05.2021

Buchungen die durch die Einreisebestimmungen nicht durchgeführt werden können müssen immer auch bei der Waren (Müritz) - Information storniert werden, wenn über das Buchungssystem der WMI gebucht wurde. Ein Verständigung nur zwischen Gast und Gastgeber reicht nicht aus. Werden die Buchungen im System nicht storniert, werden Provisionen in Rechnung gestellt. Bitte geben Sie uns bei Stornierungen oder Änderungen Bescheid.

17.05.2021

"MÜRITZ rundum" Mobil ohne Auto: unsere beliebten Buslinien rund um die Müritz startet mit Öffnung des Tourismus ab dem 07.06.2021.

12.05.2021

Wie die Landesregierung nach dem MV-Gipfel am 11. Mai bekannt gab, lockert Mecklenburg-Vorpommern die Corona-Regeln schrittweise. Am 7. Juni darf der Übernachtungstourismus zunächst für Einheimische öffnen. Auch alle Zweitwohnungsbesitzer und Dauercamper dürfen dann wieder einreisen. Am 14. Juni öffnen laut Schwesig die Hotels, Pensionen, Campingplätze und Ferienwohnungen auch wieder für Menschen aus ganz Deutschland. Buchungen seien ab sofort möglich. Zu den Einreisebestimmungen sagt Schwesig: "Alle, die doppelt geimpft oder genesen sind, dürfen ohne Test einreisen." Für alle anderen gelte eine Testpflicht bei der Einreise - auch für Kinder ab dem Schulalter. Hinzu kommt, dass man sich vor Ort weitere zwei Mal pro Woche testen muss. Ausnahmen gibt es dabei für Geimpfte und für Genesene. Eine Verordnung liegt zu dieser Bekanntgabe Stand 12.05.21 noch nicht vor.

27.04.2021

Unser Gastgeberverzeichnis Müritz plus für 2022 geht demnächst an den Start. Wir versenden im Mai 2021 alle dafür nötigen Auftragsunterlagen für alle Anzeigeninhaber der Ausgabe 2021. Wer neu dazu kommen möchten, kann sich gerne bei den Kollegen in der Waren (Müritz)-Information telefonisch oder per Email anmelden und seine Adressdaten hinterlegen.

27.04.2021

"MÜRITZ rundum" Mobil ohne Auto: unsere beliebten Buslinien rund um die Müritz starten vorraussichtlich ab dem 01.06.2021.

26.04.2021

Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hat erneut umfassende Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen, die bis vorraussichtlich 22. Mai 2021 in Mecklenburg-Vorpommern gültig sein werden.

  • Hotels, Gasthöfe, Pensionen und andere touristische Betriebe ist es untersagt, Personen zu touristischen Zwecken und für Besuche der Kernfamilie zu beherbergen. Gebuchte Urlaubsreisen können somit nicht angetreteten werden.
  • Personen mit einem Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern dürfen weiterhin anreisen. Vorübergehend werden in der nächsten Zeit auch Reisen nach Mecklenburg-Vorpommern zur Nutzung von Zweitwohnsitzen und Dauercampingplätzen nicht möglich sein. Gleiches gilt für Grundstückseigentümer, Kleingartenpächter, Bootseigner sowie Vertragsinhaber von Dauerverträgen für Ferienwohnungen und Hausboote aus anderen Bundesländern. Hierfür wie für diejenigen, die sich bereits im Land befinden, gibt es eine Übergangsfrist bis einschließlich 23. April 2021.
  • Auf private Reisen und Verwandtenbesuche in und nach Mecklenburg-Vorpommern sollte verzichtet werden, wenn keine dringende Notwendigkeit besteht. In jedem Falle ist nur ein Besuch der Kernfamilie (Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Lebensgefährten, Kinder, Eltern, Geschwister, Enkel, Urenkel, Großeltern und Urgroßeltern), auch von im selben Haushalt lebenden Personen erlaubt, wenn diese mit ihrem Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern gemeldet sind. Beachtet werden müssen allerdings die Kontaktbeschränkungen. Familienbesuche aus anderen Bundesländern sind ebenso nur innerhalb der Kernfamilie möglich. 
  • Ab einem 7-Tage-Inzidenzwert von mehr als 200 im besuchten Landkreis ist laut aktueller Quarantäneverordnung bei Rückkehr nach Mecklenburg-Vorpommern eine Quarantänepflicht einzuhalten. Ebenso besteht eine Meldepflicht beim zuständigen Gesundheitsamt. Ausgenommen sind dienstliche Reisen, Besuche bei der Kernfamilie, Besuche aufgrund eines geteilten Sorgerechts oder Umgangsrechts oder ein Aufenthalt in der Haupt- oder Nebenwohnung.

19.04.2021

Die Einreise in das Gebiet des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte ist ohne triftigen Grund untersagt.Triftige Gründe sind, die Ausübung der beruflichen Tätigkeit, der Besuch bei der Kernfamilie, hilfsbedürftigen Menschen, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen und die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts. Außerdem ist die Inanspruchnahme von Pflegeeinrichtungen, medizinischen, psychosozialen und veterinärmedizinische Einrichtungen zulässig. Der Besuch der Zweitwohnung aus nichtberuflichen Gründen sowie tagestouristische Ausflüge sind explizit keine triftigen Gründe. Von Freitag, 16. April bis einschließlich Sonntag, 18. April gilt eine Übergangsfrist von 3 Tagen für den Besuch der Zweitwohnung.

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Die, in der 47. Allgemeinverfügung erlassenen Einschränkungen sind im Falle einer Kontrolle die triftigen Gründe durch den Betroffenen in geeigneter Weise glaubhaft zu machen.

Weitere Einzelheiten sind der Allgemeinverfügung zu entnehmen. Diese ist auf der Homepage des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte abrufbar unter:
https://www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de/Corona/Landkreis/Allgemeinverfügungen/

24.03.2021

Wir sind derzeit nach Terminabsprache unterwegs, um Ferienquartiere zu klassifizieren. Bitte vereinbaren Sie einen Termin, um Ihre Sterne wieder zu erneuern.

22.03.2021

Die Waren (Müritz)-Information ist von Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 17:30 Uhr für Sie da (telefonisch, per E-Mail, oder vor Ort nach Terminvereinbarung).

Aufgrund der Covid-19-Pandemie ist die Beherbergung zu touristischen Zwecken bis voraussichtlich zum 18.04.2021 untersagt. Auch danach kann es weitere Einschränkungen insbesondere bei touristischen Beherbergungen und Reisen geben. Diese können sich auch kurzfristig ändern. Bitte informieren Sie sich daher, ob Sie im genannten Buchungszeitraum zum angestrebten Reisezweck beherbergen dürfen. Allgemeine Informationen zu Reisen nach Mecklenburg-Vorpommern und vielen anderen Fragen werden auf der Seite des >Tourismusverbandes Mecklenburgische Seeplatte gegeben.

01.12.2020

Vom 23. Dezember 2020 bis 01. Januar 2021 dürfen Gäste aus allen Bundesländern für maximal drei Übernachtungen in Hotels oder Ferienwohung einreisen, wenn sie einen Besuch der Kernfamilie planen.

02.11.2020

Seit heute ist es bis zum 30. November per Beschluss der Landesregierung MV untersagt, Personen zu touristischen Zwecken zu beherbergen. Personen, die bis zum Ablauf des 1. November 2020 angereist sind, dürfen bis zum Ablauf des 5. November 2020 beherbergt werden, wenn die Buchung vor dem 31. Oktober 2020 erfolgt ist.

19.10.2020

Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern hat beschlossen, dass Gäste aus Risikogebieten (in denen die Neuerkrankung innerhalb der letzten 7 Tage mehr als 50 pro 100.000 Einwohner betrug) nur mit einem negativen Coronatest einreisen Dürfen. Dieser darf nicht älter als 48 Stunden sein. Trotzdem muss sich jeder Gast nach Einreise in eine zweiwöchige Quarantäne begeben. Diese kann durch einen zweiten negativen Corona-Test nach fünf bis sieben Tagen verkürzt werden.

Angekündigt wurde, dass die Quarantäne und der zweite Test ab dem 20.10.2020 entfallen sollen.

Eine tagaktuelle Übersicht über den Stand der Risikogebiete finden Sie auf der Seite des Landesamtes für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern.

04.08.2020

Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern hat auf ihrer Kabinettssitzung keine weiteren Lockerungen beschlossen. Tagesbustouren nach MV sind ab dem 10.07. wieder möglich, weil sich bei einer Busreise die Kontakte besonders gut nachverfolgen lassen. Ansonsten bleibt es aber beim Verbot von Tagesausflügen nach MV. Gäste aus anderen Bundesländern dürfen nur mit einer vorgebuchten Übernachtung nach MV einreisen.

 

25.05.2020

Gäste aus allen Bundesländern dürfen nun wieder anreisen. Allerdings gibt es noch einige Regeln zu beachten. Laut Landesverordnung von Mecklenburg-Vorpommern dürfen Gäste einreisen, wenn sie mindestens eine Nacht im Voraus verbindlich gebucht haben. 

Gäste aus Risikogebieten dürfen nicht anreisen. Betreiber sind verpflichtet, sie einen Tag vor Anreise darüber zu informieren und diese Information auch entsprechend zu dokumentieren. Eine tagaktuelle Übersicht über die Risikogebiete finden Sie auf der Seite des Robert-Koch-Institutes unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Gesamt.html unter der Bezeichnung Lage-/Situationsbericht.

Viele weitere hilfreiche Informationen zu den Schutzstandards und häufig gestellten Fragen finden Sie auf dem Infoportal des Tourismusverbandes unter https://tourismusmacher.de/s/coronavirus/

 

28.04.2020

In der Zwischenzeit hat es eine Reihe von Anpassungen und überaus vorsichtige Lockerungen durch die Landesregierung gegeben. Aktuelle Entwicklungen und Hilfestellungen können Sie auf der Seite https://tourismusmacher.de verfolgen.

18.03.2020

Die Landesregierung M-V hat mit gestriger Wirkung die "Verordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Mecklenburg Vorpommern" erlassen.

Den genauen Wortlaut, die Begründung und viele weitere hilfreiche Dokumente und Links finden Sie hier https://www.mecklenburgische-seenplatte.de/coronavirus

16.03.2020

Wichtige Informationen zur aktuellen Situation rund um das Coronavirus und die in diesem Zusammenhang häufig gestellten Fragen zu Stornierungen finden Sie auf der Website des Deutschen Tourismusverbandes https://www.deutschertourismusverband.de/.

01.01.2020

Die aktuellen Gästepässe für 2020 sind da und können zusammen mit den Meldescheinen und Gästekarten an die Gäste ausgegeben werden. Alle Unterlagen erhalten Vermieter wie gewohnt bei der Stadtverwaltung Waren (Müritz).

Zum Ende des Jahres 2018 ist auch die neue Broschüre "Müritz plus - aktiv erleben" erschienen. Sie gibt auf 64 Seiten einen Überblick über die schönsten Rad-, Wander- und Paddeltouren in der Müritz plus-Region. Die Hefte erhalten Gäste und Vermieter kostenfrei in den Tourist-Infos.

01.01.2018

Mit der Einführung des kostenlosen Fahrens auf Gästekarte, wurde die Kurabgabensatzung geändert.

01.04.2018

Das Projekt "Müritz rundum" startet. Gäste können bei Vorlage Ihrer Gästekarte kostenfrei um die Müritz fahren und ebenso den Stadtbusverkehr in Waren (Müritz) nutzen.

Während Ihres Aufenthaltes in Waren (Müritz) und Ortsteilen erhalten Sie als Übernachtungsgast bei Anreise von Ihren Gastgebern die Kurkarte mit Gästepass.

Mit Ihrem individuellen Login für den Vermieter-Client halten Sie ihre Daten selbst auf dem neuesten Stand.

Die offiziellen DTV-Sterne signalisieren dem Gast: Diese Unterkunft ist nach den Sternekriterien des Deutschen Tourismusverbandes geprüft und bewertet und erfüllt die notwendigen Standards.